Episodios

  • 119 I Das gibt 'ne Schelle!"
    Feb 23 2026

    Wenn Ihr eine Sache im Besitz habt, dann dürft Ihr diesen Besitz auch grds. verteidigen. Aber wie weit kann diese Verteidigung eigentlich gehen?

    In unserer heutigen Folge besprechen Klara Dresselhaus und Anna Patzer zwei Fälle, die sich um den sog. possessorischen Besitzschutz drehen.

    Im ersten Fall stellen wir uns die Frage, ob man sich bei einer Besitzstörung auch mit einer Ohrfeige wehren darf und im zweiten, wann eine Besitzstörung gegeben ist, wenn eine vermeintlich entgegenstehende Klausel im Vertrag vereinbart wurde.

    Die Antworten darauf gibt’s in der Folge!


    Nach dem Urteil: OLG Dresden, Urt. v. 24. März 2020 – 4 U 45/20 und AG Brandenburg, Urt. v. 13. Juni 2013 – 31 C 153/13

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    32 m
  • 118 I Billig Wohnen - Teuer Streiten
    Feb 9 2026

    In dieser Folge von Einfall im Recht dreht sich alles um ein Examensklassiker-Thema: Mietvertrag, Vertretungsmacht und die Grenzen des Innen- und Außenverhältnisses bei einer GmbH.

    Mieterin M und ihr Lebensgefährte L beziehen 2017 eine geräumige Wohnung der WohnenPlus GmbH. Alles gut? Fast. Der damalige Geschäftsführer D handelte ohne Absprache mit den Gesellschaftern, der neue Geschäftsführer N möchte die Mieter nun loswerden. Und das alles, obwohl die Wohnung doch für M und L ein echter „Schnapper“ war.

    Leon Wardelmann und Rojda Sonnenwald analysieren Schritt für Schritt, warum der Mietvertrag wirksam zustande kam, welche Rolle die Ausnahmen Kollusion und Evidenz spielen und warum die Mieter am Ende rechtlich geschützt sind. Ideal für alle, die verstehen wollen, wie BGH-Rechtsprechung praktisch auf Examensklausuren übertragen wird.

    Ein Fall, der zeigt: Innen Chaos, aber außen zählt.

    Nach dem Fall BGH, Urteil vom 26.3.2025, Az. VIII ZR 152/23

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    26 m
  • 117 I Opas Covershooting verletzt mein APR!
    Jan 26 2026

    Warnung vorweg: Diese Folge von Einfall im Recht widmet sich zumindest am Rande einem sehr sensiblen Thema. Der siebzehnjährige Kläger in diesem Fall ist in seiner Kindheit womöglich Opfer von Kindesmissbrauch gewesen. Ob dies tatsächlich so stattgefunden hat ist unklar, allerdings behauptet eine Heilpraktikerin, diese traumatische Erfahrung im Unterbewusstsein des Klägers gefunden zu haben. Täter soll der Großvater der Familie gewesen sein.

    Das sofort eingeleitete Ermittlungsverfahren wurde recht schnell wieder beendet, die Gerüchteküche im Dorf brodelt aber natürlich weiter. Um seinen Ruf wiederherzustellen wagt der Großvater die Flucht nach vorn und gibt einer überregionalen Tageszeitung ein Interview unter Klarnamen und abgedruckten Foto vor seiner Haustür. Der Enkel erhält zwar ein Alias, dennoch beschleicht ihn die Sorge in dem Interview als vermeintliches Opfer identifiziert werden zu können. Er sieht sein allgemeines Persönlichkeitsrecht verletzt und wendet sich nun gerichtlich gegen seinen Großvater.

    Wie hier das öffentliche Recht und das Zivilrecht zusammenkommen, welche die richtige Anspruchsgrundlage ist und wie das Allgemeine Persönlichkeitsrecht in der Prüfung sauber eingebettet wird, besprechen Elisabeth Wondracek und Moritz Hörnig mit Euch in der neuen Folge von Einfall im Recht!


    Nach dem Urteil: BGH, 17.12.2024 – VI ZR 311/23

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    32 m
  • 116 I Guten Rutsch!
    Jan 12 2026

    Was passiert, wenn der Spaß im Wasserpark ein dramatisches Ende nimmt?

    In der letzten Folge der Reihe „Neujahr in Gefahr“ widmen sich Nour Moussaoui und Sefqan Bendes der Haftung für Produktfehler nach dem Produkthaftungsgesetz und der Verkehrssicherungspflicht anhand eines schweren Unfalls auf einer Wasserrutsche.

    Ein Besucher entscheidet sich trotz klarer Warnhinweise dafür, die Wasserrutsche kopfvoran zu benutzen. Was als kurzer Adrenalinkick beginnt, endet in einer Katastrophe: Am Beckenrand kommt es zum Aufprall, zurück bleibt eine schwere Querschnittslähmung. Trägt der Hersteller der Rutsche trotzdem Verantwortung, obwohl gegen die Nutzungsregeln verstoßen wurde?

    Zum Schluss wird es noch einmal besonders interessant: Was passiert, wenn der Sicherheitscheck selbst das Problem war – haftet dann der Prüfer, und kommt sein Chef ungeschoren davon?

    Das alles hört Ihr in der neuen Folge von Einfall im Recht!

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    39 m
  • 115 I Taximord
    Jan 5 2026

    Mord? Diebstahl? Nein, Ihr habt euch nicht verlesen! Natürlich bleibt dies aber ein Podcast, der sich ausschließlich dem Zivilrecht widmet.

    In der neuen Folge von Einfall im Recht führen Nour Moussaoui und Sefqan Bendes ihre Reihe „Neujahr in Gefahr!“ zur Gefährdungshaftung weiter. Der Schwerpunkt dieses Sachverhalts ist die Haftung für Fahrzeugführer und -Halter nach einem tödlichen Verkehrsunfall. Was eigentlich einfach wirkt, birgt jedoch ein paar Tücken; der Unfallwagen wurde von der hauptschuldigen Partei gestohlen, der Ersatzschlüssel befand sich in der Mittelkonsole und das Opfer war als Beifahrer nicht angeschnallt.

    Wie Ihr all diese Aspekte in Eurer Lösungsskizze sauber unterbringt, erfahrt Ihr in der neuen Folge von Einfall im Recht!

    Nach dem Urteil: LG Hamburg, 28.11.2024 – 323 O 330/20

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    34 m
  • 114 I Sturz durch Hundeleine
    Dec 29 2025

    Überraschung! Natürlich sind wir uns bei Einfall um Recht bewusst, dass fleißige Jurastudierende auch zwischen den Jahren die Examensvorbereitung nicht ruhen lassen können und melden uns deshalb schon früher aus der kleinen Weihnachtspause zurück. Und damit nicht genug – unsere Hosts Sefqan Bendes und Nour Moussaoui leiten mit dieser Folge zum ersten Mal in der Geschichte dieses Podcasts eine aufeinander aufbauende Themenreihe ein! Thema dieser dreiteiligen Reihe werden die verschiedenen Gebiete der Gefährdungshaftung sein. Die Folgen sind für Einsteiger genau so gut geeignet wie für Examenskandidaten, die das speziellere Deliktsrecht etwas stiefmütterlich behandelt haben.

    In der heutigen Folge widmen sich die beiden zunächst der Tierhalterhaftung und konfrontieren dabei ihre Angst vor Hunden, deren Haltern und komplizierten Deliktsrecht-Klausuren. Hört also rein und macht euch mit den Grundlagen und Spezialproblemen der Gefährdungshaftung vertraut!


    Nach dem Urteil: BGH, 11.6.2024, VI ZR 381/23

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    32 m
  • 113 I Anweisung, Zuwendung, Klageabweisung?
    Dec 15 2025

    „Fürchtet Euch nicht!“ – aber es ist nicht die Weihnachtsgeschichte, sondern das Bereicherungsrecht.

    In unserem heutigen, zugegeben, etwas komplizierteren Fall widmen sich Klara Dresselhaus und Anna Patzer der Frage, ob der Kläger von der beklagten Bank seine bereits bezahlten Darlehensrückzahlungen zurückverlangen kann. Es handelt sich also um einen bereicherungsrechtlichen Anspruch im Drei-Personen-Verhältnis beim „Doppelmangel“ mit dem Zusatzproblem der Kondiktion der Kondiktion.

    Noch nicht abgeschreckt? Perfekt! Dann hört rein und erfahrt, wie sich unser Fall auflöst und wie ihr im Examen und in euren Klausuren am besten mit solchen Situationen umgehen könnt.

    Eine Personenskizze gibt es diesmal auch für Euch – ihr findet sie in der Lösungsskizze!

    Nach dem Urteil: OLG Stuttgart vom 15.06.2021, 6 U 656/20

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    47 m
  • 112 I Mit freundlichen Grüßen, E.
    Dec 1 2025

    In der neuen Folge von Einfall im Recht geht es um einen Fall, der zeigt, dass selbst ein simpler Wasserschaden schnell in rechtlich tiefes Fahrwasser geraten kann.

    Eine Versicherungsnehmerin fordert Ersatz sämtlicher Folgeschäden nach einem Leitungswasserschaden – doch die Versicherung verweist auf einen bereits geschlossenen Abfindungsvergleich. Die entscheidende Frage: Ist dieser Vergleich überhaupt wirksam, wenn die E-Mail, die alles ins Rollen brachte, gar nicht von der Versicherungsnehmerin selbst verschickt wurde?

    Leon Wardelmann und Rojda Sonnenwald tauchen ein in die Welt von Stellvertretung, Anscheinsvollmacht und § 779 BGB. Sie diskutieren, wann ein Vergleich wirklich „alles erledigt“ – und wann Treu und Glauben (§ 242 BGB) doch noch ein Türchen offenlassen.

    Ein spannender Fall zwischen Versicherungsrecht, BGB AT und digitaler Kommunikation. Ein perfektes Beispiel dafür, wie ein Klick auf „Senden“ über 10.000 € entscheiden kann.

    Nach dem Fall OLG Zweibrücken, Urteil vom 15.1.2025, Az. 1 U 20/24

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    31 m