Episodios

  • Wirtschaftsstrafrecht A-Z: Die strafbefreiende Selbstanzeige
    Apr 17 2026
    Die „Goldene Brücke“ – strafbefreiende Selbstanzeige Die strafbefreiende Selbstanzeige im Steuerstrafrecht gilt oft als „goldene Brücke“, die den Weg aus der Straftat zurück in die Legalität in Fällen der Steuerhinterziehung ebnet. In der Praxis erweist sie sich nicht selten als tückische Haftungsfalle. Dr. Christian Rosinus erläutert in der aktuellen Folge, warum das bloße „Nachmelden“ nicht ausreicht und welche Voraussetzungen für die strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige erfüllt sein müssen. Zudem geht Dr. Rosinus auch auf andere Rechtsfelder ein, in denen „Selbstanzeigen“ eine strafbefreiende Wirkung haben können. Doch rettet die Selbstanzeige wirklich vor allen rechtlichen Folgen? Dr. Rosinus warnt vor den tückischen Nebenwirkungen abseits des Strafrechts, insbesondere der verwaltungsrechtlichen Konsequenzen für die persönliche Zuverlässigkeit. Dazu erhalten Sie wertvolle Praxistipps von Dr. Rosinus zur sofortigen Risikominimierung und erfahren, wie moderne Tax-Compliance-Strukturen helfen, Fehler von vornherein zu vermeiden und im Ernstfall wirksame Verteidigungsmöglichkeiten offenzuhalten. Eine Folge, die Sie auf keinen Fall verpassen möchten. Hier geht´s zur Folge „Die Selbstanzeige im Steuerstrafrecht“: https://criminal-compliance.podigee.io/19-neue-episode Hier geht´s zur Folge „Pflichten und Rechtsfolgen nach AWV/AWG bei Zahlungen mit Auslandsbezug“: https://criminal-compliance.podigee.io/297-cr https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
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    13 m
  • Compliancerisiken infolge des Einsatzes von Softwarefunktionalitäten - Interview mit Patrick Späth
    Apr 10 2026
    Technical Compliance: Haftungsfragen und Risikomanagement im Zeitalter von KI Software steckt heute in nahezu allen Alltagsgegenständen – und genau darin liegt ein oft unterschätztes Risiko. In der neuesten Folge des Criminal Compliance Podcasts begrüßt Dr. Christian Rosinus den Rechtsanwalt Patrick Späth und spricht mit ihm darüber, welche rechtlichen Gefahren entstehen, wenn softwarebetriebene Geräte Fehlentscheidungen treffen oder Daten fehlerhaft verarbeitet werden. Dabei geht es nicht nur um abstrakte IT-Probleme: Vom Haushaltsgerät bis hin zu komplexen Systemen im Börsenhandel zeigt Patrick Späth, wie schnell technische Fehler zu einem Risiko für Compliance-Verstöße werden können. Er beleuchtet, an welchen Stellen Risiken typischerweise entstehen, sei es durch Programmierfehler, unzureichende Datenqualität oder den Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Ein besonderer Fokus liegt auf der Frage, wer in solchen Konstellationen eigentlich verantwortlich ist und welche konkreten Pflichten bestehen, um derartige Risiken frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden. Abschließend zeigen die beiden auf, warum ein Technisches Compliance Management System („TCMS“) künftig eine zentrale Rolle spielen wird. Unternehmen können damit nicht nur Risiken kontrollieren, sondern zugleich die Grundlage für verlässliche Softwarelösungen schaffen. https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
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    22 m
  • Ostergrüße 2026
    Apr 3 2026
    Frohe Ostern allerseits! Dr. Christian Rosinus und das Rosinus-on-air-Team wünschen Ihnen ein frohes Osterfest und erholsame Feiertage! Kennen Sie schon unser Interview mit dem Osterhasen? Hier geht´s zur Folge „Interview mit dem Osterhasen“: https://criminal-compliance.podigee.io/256-cr https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
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  • Wirtschaftsstrafrecht A-Z: Insolvenzverschleppung
    Mar 27 2026
    Insolvenzverschleppung – Wenn Zögern zur Haftungsfalle wird Nichts getan und trotzdem strafbar? Die Insolvenzverschleppung ist ein sogenanntes echtes Unterlassungsdelikt: Sie kann bereits durch bloßes Nichtstun verwirklicht werden. Doch wann ist ein Unternehmen überhaupt insolvenzreif? Unter anderem diese Frage erläutert Dr. Christian Rosinus in der aktuellen Folge. Dabei geht er zunächst auf die Voraussetzungen der Insolvenzreife und der Antragspflicht nach § 15a InsO ein, bevor er auf die Abgrenzung von Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit beleuchtet. Ein besonderes Augenmerk wird im Zusammenhang mit der Insolvenzantragspflicht auch dem Zeitfenster des „unverzüglichen" Handelns gewidmet, das in der Praxis oft schneller schließt, als Verantwortliche es tatsächlich wahrnehmen. Neben den strafrechtlichen Konsequenzen der Insolvenz geht es in der Folge zudem auch um die persönliche zivilrechtliche Durchgriffshaftung der Leitungsorgane. Dabei wird auch die Kostenfalle trotz bestehender D&O-Versicherungen erläutert und wie ein ausgereiftes Compliance Management System hilft, dem Haftungsrisiko zu entgehen. Hier geht´s zur Folge „Update Insolvenzverschleppung und COVID-19-Pandemie“: https://criminal-compliance.podigee.io/30-30-rosinusonair Hier geht´s zur Folge „Die strafrechtliche Seite der Insolvenz“: https://criminal-compliance.podigee.io/257-cr Hier geht´s zur Folge „Wirtschaftsstrafrecht A-Z: Strafbares Unterlassen“: https://criminal-compliance.podigee.io/303-cr https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
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    10 m
  • Wirtschaftsstrafrecht A-Z: Einstellung des Strafverfahrens
    Mar 20 2026
    Einstellung des Strafverfahrens – Strategischer Erfolg oder schleichendes Risiko? Anklageschrift, Hauptverhandlung, Urteil – so stellt man sich den Ablauf eines Strafverfahrens vor. Doch die Realität sieht oft anders aus: Viele Verfahren enden nicht vor Gericht mit einem Urteil, sondern werden schlicht eingestellt. Aber was bedeutet das eigentlich und ist eine Einstellung wirklich das Ende des Verfahrens? In dieser Folge erklärt Dr. Christian Rosinus, welche verschiedenen Arten der Verfahrenseinstellung es gibt und welche spezifischen Vor- und Nachteile diese jeweils bieten. Dabei wird deutlich, dass eine Einstellung nicht pauschal mit einem Freispruch oder einem Urteil gleichzusetzen ist, sondern je nach Norm der StPO sehr unterschiedliche rechtliche Wirkungen entfaltet. Besonders im Fokus steht die sogenannte „Indizwirkung" eingestellter Verfahren. Denn eine Verfahrenseinstellung schützt nicht automatisch vor weiteren Konsequenzen. In der Folge werden vor allem auch die außerstrafrechtlichen Folgen einer Verfahrenseinstellung beleuchtet. Es geht um berufsrechtliche Sanktionen und verwaltungsrechtliche Auswirkungen, wenn etwa die Zuverlässigkeit einer Person in Frage gestellt wird. Hier geht´s zur Folge „Opportunitätseinstellung im Strafverfahren“: https://criminal-compliance.podigee.io/222-new-episode https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
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    10 m
  • Wirtschaftsstrafrecht A-Z: Strafbares Unterlassen
    Mar 13 2026
    Strafbares Unterlassen – Wenn Nichtstun zur Falle wird Nichtstun schützt vor Strafe nicht. Im Gegenteil: Die strafrechtliche Haftung für Unterlassen hat im Wirtschaftsstrafrecht tückische Fallstricke. In der aktuellen Folge erklärt Dr. Christian Rosinus, warum die Unterscheidung zwischen echten und unechten Unterlassungsdelikten für Organe juristischer Personen so essenziell ist. Auch ein spezielles Obiter Dictum des BGH zur Garantenstellung von Compliance Officern zeigt deutlich, dass es kaum Spielraum für Fehler gibt. Wer als Verantwortlicher die Gefahren seines Nichtstuns verkennt und Verstöße nicht aktiv unterbindet, riskiert die Strafbarkeit. Dr. Christian Rosinus gibt Praxistipps zur Haftungsvermeidung für Organe und zeigt auf, wie man mit modernen Compliance-Strukturen der Haftungsfalle entkommen kann. https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
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    10 m
  • Compliance trifft Datenschutz - Interview mit Dr. Christoph Ritzer
    Mar 6 2026
    Ist wirksamer Datenschutz eine Frage der Organisation? In unserer 300. Jubiläumsfolge des Criminal Compliance freuen wir uns, unseren ersten Interviewgast Herrn Rechtsanwalt Dr. Christoph Ritzer erneut im Podcast begrüßen zu dürfen. In vielen Konzernen zeigt sich im Alltag, dass Compliance und Datenschutz nicht ohneeinander auskommen. Doch wo im Unternehmen ist das Thema Datenschutz organisatorisch eigentlich richtig untergebracht: in den Rechtsabteilungen oder Compliance-Abteilungen? Die Interviewpartner sprechen über das Zusammenspiel beider Bereiche und darüber, warum klare Zuständigkeiten, funktionierende Reporting-Linien und abgestimmte Prozesse so wichtig sind. Im Mittelpunkt stehen typische Spannungsfelder, etwa wenn Audits, interne Untersuchungen oder Hinweisgebersysteme auf datenschutzrechtliche Grenzen treffen. Gleichzeitig geht es um das Zusammenwirken der einzelnen Teams von Compliance, IT, HR und Rechtsabteilung. Zum Abschluss der Folge erörtern Herr Dr. Rosinus und Herr Dr. Ritzer aktuelle Entwicklungen rund um das Thema Künstliche Intelligenz, die steigende Gefahr durch Cyber-Attacken und eine zunehmende Internationalisierung der Konzernstrukturen. Mit einer klaren Message am Ende des Interviews: Datenschutz ist heute ein zentraler Bestandteil eines wirksamen Compliance-Management-Systems in Unternehmen. Dr. Rosinus im Gespräch mit: Herr Dr. Christoph Ritzer ist Rechtsanwalt und Partner bei Norton Rose LLP. Er ist seit über 16 Jahren auf Datenschutz- und Technologierecht spezialisiert und gilt als einer der führenden deutschen Anwälte im Datenschutz und bei der Beratung zu Cyber-Vorfällen. Herr Dr. Ritzer ist telefonisch unter +49 69 505096241 oder per E-Mail unter christoph.ritzer@nortonrosefulbright.com erreichbar. Hier geht’s zum ersten Podcast-Interview mit Dr. Ritzer „Datenschutz in Zeiten von Corona / Covid-19“: https://criminal-compliance.podigee.io/2-cr Hier geht’s zum Podcast-Interview mit Dr. Ritzer „Bußgeldzumessung bei Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung“: https://criminal-compliance.podigee.io/120-cr Hier geht’s zur Folge „Update: Umsetzung eines IT-Sicherheitskonzepts“: https://criminal-compliance.podigee.io/258-cr https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
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    31 m
  • Generalunternehmerhaftung im Baugewerbe – Interview mit Antje Klötzer-Assion
    Feb 27 2026
    Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der Generalunternehmerhaftung? Definitiv nicht unbedenklich Typischerweise trägt jeder die Verantwortung für eigene Verstöße. Anders im Bau: Zahlt der Subunternehmer für seine gewerblichen Mitarbeiter keine Sozialversicherungsbeiträge oder Beiträge an die BG Bau, kann dies dazu führen, dass der Generalunternehmer dieses Versäumnis der Zahlung der Sozialversicherungsbeträge nachholen muss. Und diese Nachzahlungen können teuer werden. Aber kann man sich davor schützen? In dieser Folge des Criminal Compliance Podcast betrachten Dr. Christian Rosinus und seine Gästin Rechtsanwältin Antje Klötzer-Assion die Generalunternehmerhaftung nach § 28e Abs. 3a SGB IV, § 150 Abs. 3 SGB IV. Erfahren Sie, in welchen Fällen es zur Haftung der Generalunternehmer kommen kann und wie man sich im Voraus durch Präqualifikation oder durch Einzelnachweise wie qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigungen absichern kann. Darüber hinaus stellt sich die Frage nach dem richtigen Vorgehen, wenn der Haftungsbescheid bereits zugestellt wurde. Dr. Rosinus und Frau Klötzer-Assion decken in diesem Zusammenhang typische Behördenfehler auf und beleuchten, an welchen Stellen diese Bescheide rechtlich angreifbar sind. Zudem werfen sie einen Blick auf den Einfluss der Digitalisierung bei der Berufsgenossenschaft auf die Entwicklung der Generalunternehmerhaftung und erörtern, was bei diesem Thema für die Praxis noch wünschenswert wäre. Eine Folge nicht nur für Bauunternehmer, die spannende Einblicke in ein Thema bietet, das in der täglichen Praxis oft erst dann Beachtung findet, wenn der Ernstfall bereits eingetreten ist. Dr. Rosinus im Gespräch mit: Antje Klötzer-Assion ist Rechtsanwältin und Diplom-Finanzwirtin (FH). Sie studierte berufsbegleitend zu einer Tätigkeit bei der Bundeszollverwaltung Rechtswissenschaften und absolvierte ihr Referendariat in Frankfurt am Main. Seit 2004 ist sie als Rechtsanwältin zugelassen und arbeitete zunächst in einer renommierten, auf Wirtschaftsstrafrecht spezialisierten Boutique, zwischen 2014 und 2020 als Partnerin. 2020 gründete sie die Kanzlei Klötzer-Assion. Sie ist ausschließlich im Bereich Strafrecht tätig. Ihr Schwerpunkt liegt dabei auf Strafverteidigung und Beratung im Wirtschaftsstrafrecht. Frau Klötzer-Assion ist telefonisch unter +49 69 95 50 95 07 0 oder per E-Mail unter recht@kanzlei-kloetzer-assion.de erreichbar. Hier geht´s zum Urteil des SG Duisburg vom 28.2.25 – S 49 U 125/22: https://openjur.de/u/2515158.html Hier geht´s zum Urteil des LSG Bayern LSG München, Urteil v. 18.09.2024 – L 3 U 86: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2024-N-30270?hl=true Hier geht’s zur Folge „Strafrechtliche Haftung bei Nichtabführen von Sozialversicherungsbeiträgen: Die häufigsten Fallkonstellationen“: https://criminal-compliance.podigee.io/91-cr https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
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    30 m