Muss ich als Zeuge die Fragen der Staatsanwaltschaft beantworten? Podcast Por  arte de portada

Muss ich als Zeuge die Fragen der Staatsanwaltschaft beantworten?

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Für Zeugen besteht grundsätzlich eine Aussagepflicht, diese müssen daher die Fragen der Staatsanwaltschaft unter Strafandrohung wahrheitsgemäss beantworten. Nur wenn der Zeuge in einer nahen Beziehung zur beschuldigten Person steht, kann dieser die Aussage verweigern. Selbiges gilt, wenn ein Berufsgeheimnis besteht. Bspw. die Ehefrau, der Lebenspartner, der Schwager, der Anwalt oder der Arzt sind nicht zu Aussagen verpflichtet. Die Staatsanwaltschaft klärt zu Beginn der Einvernahme immer ab, ob ein Zeugnisverweigerungsrecht besteht (mit Fragen über die Beziehung des Zeugen zur beschuldigten Person) und teilt dies dem Zeugen gegebenenfalls mit.
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