"Im Lichte der europäischen Vorgaben" – das Postbank-Urteil Podcast Por  arte de portada

"Im Lichte der europäischen Vorgaben" – das Postbank-Urteil

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Lasst uns über AGB sprechen. Denn AGB betreffen uns alle. Fast keine Verträge, die ihr mit Unternehmen schließt, kommen ohne AGB aus. Darin finden sich alle möglichen Regelungen. Oft ist auch eine Klausel enthalten, wie das Unternehmen die AGB ändern kann. Eine solche Klausel prüfte der Bundesgerichtshof (BGH) im April. In dem Verfahren klagte der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen die Postbank. Gegenstand war eine Klausel zur Änderung der AGB. Danach durfte die Postbank über anstehende Änderungen zwei Monate vor dem Zeitpunkt der Änderung informieren. Wer der Änderung bis zum Stichtag nicht widersprach, akzeptierte die neuen Bedingungen. Der BGH entschied: So geht es nicht. Die Verbraucherzentrale Hessen erwartet, dass das Urteil immense Auswirkungen hat. Nicht nur Banken, auch viele anderen Firmen haben in ihrem Kleingedruckten ähnliche Regeln. Diese wird man nun ganz genau prüfen dürfen.
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