
Folge 23: Kinderschutzmedizin
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Medizinische Fragen spielen oft eine besonders wichtige Rolle bei der Einschätzung, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt und wie schwer sie gegebenenfalls wiegt. Dennoch sprechen Medizin und Familienrecht oft unterschiedliche Sprachen. In dieser Folge unterhalten wir uns mit Prof. Dr. Jörg Fegert u.a. darüber, wie sich die Kommunikation zwischen diesen Professionen noch verbessern lässt. Der Ärztliche Direktor der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie Psychotherapie des Universitätsklinikums Ulm berichtet über den Forschungsstand moderner Kinderschutzmedizin und stellt Projekte in diesem Bereich vor, die auch ein Gewinn für Familienrechtler sind.
Außerdem sprechen wir in dieser Folge über eine Misshandlungsform, die leider immer noch vernachlässigt wird: emotionale Gewalt. Wir diskutieren über die Sinnhaftigkeit des § 4 KKG und über die Bedeutung der Verlaufsforschung. Wir reden über Fortbildungen und finanzielle Absicherung von Projekten der Kinderschutzmedizin. Und: Jörg Fegert macht deutlich, was für die Zukunft der Kinderschutzmedizin wichtig wäre.
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