
EU AI Act – Was Artikel 4 der KI-Verordnung für Unternehmen bedeutet
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Unternehmen, die KI-Systeme nutzen oder betreiben, müssen die rechtlichen Anforderungen des European Artificial Intelligence Act (auch EU AI Act, KI-Verordnung, KI-VO) umsetzen. Seit Februar 2025 verpflichtet Artikel 4 Unternehmen, in denen KI-Systeme zum Einsatz kommen, sicherzustellen, dass ihr Personal über ausreichende KI-Kompetenz verfügt. Zusammen mit weiteren Vorgaben zu technischen und organisatorischen Pflichten wird damit das Ziel verfolgt, KI-Systeme verantwortungsvoll und rechtssicher einzusetzen. Dies liegt mit Blick auf den Schutz betrieblicher Daten und möglicher Haftungsrisiken auch im Interesse von Unternehmen. Was das für Unternehmen bedeutet, ob die KI-Kompetenzen aller Beschäftigten geprüft werden müssen und welche Beschäftigten eine Schulung benötigen, klären wir in dieser Folge.
Das ifaa spricht. In dieser Folge mit Eva Hanau, wissenschaftliche Mitarbeiterin im Fachbereich Unternehmensexzellenz und Transformation am ifaa, die sich intensiv mit Artikel 4 der KI-Verordnung auseinandergesetzt hat. Ihren Faktencheck zum Thema gibt’s kostenfrei unter https://www.arbeitswissenschaft.net/fileadmin/Downloads/Angebote_und_Produkte/Zahlen_Daten_Fakten/ifaa_ZDF_EU_AI_Act.pdf