117 I Opas Covershooting verletzt mein APR!
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Warnung vorweg: Diese Folge von Einfall im Recht widmet sich zumindest am Rande einem sehr sensiblen Thema. Der siebzehnjährige Kläger in diesem Fall ist in seiner Kindheit womöglich Opfer von Kindesmissbrauch gewesen. Ob dies tatsächlich so stattgefunden hat ist unklar, allerdings behauptet eine Heilpraktikerin, diese traumatische Erfahrung im Unterbewusstsein des Klägers gefunden zu haben. Täter soll der Großvater der Familie gewesen sein.
Das sofort eingeleitete Ermittlungsverfahren wurde recht schnell wieder beendet, die Gerüchteküche im Dorf brodelt aber natürlich weiter. Um seinen Ruf wiederherzustellen wagt der Großvater die Flucht nach vorn und gibt einer überregionalen Tageszeitung ein Interview unter Klarnamen und abgedruckten Foto vor seiner Haustür. Der Enkel erhält zwar ein Alias, dennoch beschleicht ihn die Sorge in dem Interview als vermeintliches Opfer identifiziert werden zu können. Er sieht sein allgemeines Persönlichkeitsrecht verletzt und wendet sich nun gerichtlich gegen seinen Großvater.
Wie hier das öffentliche Recht und das Zivilrecht zusammenkommen, welche die richtige Anspruchsgrundlage ist und wie das Allgemeine Persönlichkeitsrecht in der Prüfung sauber eingebettet wird, besprechen Elisabeth Wondracek und Moritz Hörnig mit Euch in der neuen Folge von Einfall im Recht!
Nach dem Urteil: BGH, 17.12.2024 – VI ZR 311/23