Verwaltungsrecht AT: Rückname eines Verwaltungsaktes
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In dieser Folge erhältst Du einen Überblick über die Rücknahme eines rechtswidrigen VA. Die Rücknahme eines Verwaltungsakts ist die nachträgliche Korrektur einer behördlichen Entscheidung, wenn diese von Anfang an rechtswidrig war. Sie wird durch die zuständige Behörde vorgenommen und wirkt auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Entscheidung zurück, wodurch der Verwaltungsakt so wirkt, als hätte es ihn nie gegeben. Eine Rücknahme ist unter anderem an eine Jahresfrist gebunden, wenn der Verwaltungsakt begünstigend war, und erfordert, dass der Verwaltungsakt tatsächlich rechtswidrig war.
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Wer ist der Dozent dieser Folge? Hier erfährst Du mehr über Dipl. jur. Maximilian Fürschke. Er ist außerdem Dozent unserer neuen Elite-Kleingruppe, die ab Frühjahr 2026 Studierende auf dem Weg zum Prädikatsexamen begleitet. Hier gelangst Du zum Aufnahmeverfahren.